Haltergenehmigung Für Gefährliche Tiere (Reptilien)

HALTERGENEHMIGUNG
FÜR GEFÄHRLICHE TIERE (REPTILIEN)

Es gibt keine Bundesweite Regelung, 
fast jedes Bundesland hat seine eigenen Auflagen dazu...
 

Für Berlin

Gefährliche Tiere wildlebender Arten dürfen in Berlin nicht von Privatpersonen gehalten werden, egal ob in der Wohnung oder anderswo. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Menschenaffen, große Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. Für einige weniger gefährliche Arten können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke Ausnahmegenehmigungen erteilen.


Rechtliche Grundlage für das Halten gefährlicher Tiere in Berlin

Die Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten legt fest, welche Tierarten in diese Kategorie fallen und welche Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen erfüllt sein müssen. In Teil A der Anlage aufgeführte Arten dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden. Teil B enthält ein Verzeichnis der Arten, die nur von Privatpersonen gehalten werden dürfen, die eine gültige Ausnahmegenehmigung besitzen.


Ausnahmegenehmigungen für das Halten gefährlicher Tiere

Das Halten von Tieren, die in Anlage Teil B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten aufgeführt sind, ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So müssen z. B. Sachkunde und die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Ein Führungszeugnis muss ebenfalls vorgelegt werden. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gestellt werden. Alle notwendigen Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Rechtsgrundlagen sind beim Service-Portal Berlin aufgelistet.
 

 

 

In den anderen Bundesländern sieht es wie folgt aus, wenn man z.B. eine Giftschlange oder ein anderes Tier das als Gefährlich eingestuft ist, halten möchte ! 
(Dies gilt nur für Tiere die in Anlage Teil B stehen) !

In den Bundesländern: Schleswig-Holstein und Hessen ist es Verboten! gefährliche Tiere zu halten.

In den Bundesländern:  Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Bayern, Hamburg, Saarland, Thüringen und Niedersachsen, gibt es momentan Ausnahmegenehmigungen, die unter anderen Kenntnisse und Sachkundenachweise (Gefahrtier-Sachkunde DGHT) als Grundvoraussetzung mit sich führen.

In den Bundesländern: Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt gibt es kein Gesetz, allerdings können die Ordnungsämter je nach Einzelfall selber entscheiden !

In den Bundesländern: Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, gibt es
keine Regelung !

In Nordrhein Westfalen gibt es keine Regelung, allerdings soll ein Verbot von der Regierung angestrebt werden !

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