Das Halten von Tieren, die in Anlage Teil B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten aufgeführt sind, ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So müssen z. B. Sachkunde und die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Ein Führungszeugnis muss ebenfalls vorgelegt werden. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gestellt werden. Alle notwendigen Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Rechtsgrundlagen sind beim Service-Portal Berlin aufgelistet.