Sachkundenachweis
SACHKUNDENACHWEIS

Der Sachkundenachweis für Privathalter/Innen gem. §2 Tierschg

...ist für private Tierhalter/innen konzipiert und wird separat für die Bereiche
Terraristik, Süßwasseraquaristik und Meerwasseraquaristik angeboten.

Die eintägige Schulung schließt mit einer kleinen Abschlussprüfung
(Multiple Choice mit 48 Fragen) und der Zertifikatübergabe.
Prüfung und Schulung sind fest miteinander verkoppelt. 


Das Zertifikat dient dem dokumentierten Nachweis der Fachkompetenz
gegenüber Behörden oder auch beim Erwerb von nach WA I geschützten Tieren.
Auch bei einer Kontrolle durch die regional zuständige Behörde ist
der Sachkundenachweis gem. §2 TierSchG ein großer Pluspunkt und lässt auf
tiefergehendes Interesse und Fachwissen schließen.




Sachkunde für gewerblich Tätige und als gewerblich
Eingestufte gem. §11 Tierschg

Die Sachkundeschulung/-prüfung gem. §11 TierSchG für Terraristik,
Süßwasseraquaristik
, Meerwasseraquaristik und/oder Gartenteich
ist für Gewerbetreibende und für als gewerblich eingestufte Privathalter
(Gesamtumsatz >2000,-€/Jahr/Anzahl der Nachzuchten) konzipiert.
Sie umfasst zwei Schulungstage, eine schriftliche Abschlussprüfung
(Multiple Choice mit 96 Fragen) und bei Erfolg ein
mündliches Prüfungskolloquium.Bei Erfolg erhält man das Zertifikat
über die erworbene Sachkunde gem. §11 TierSchG
,
ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.

Die Sachkunde für Gewerbliche (gem. §11 TierSchG)
ist offiziell bundesweit anerkannt.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Menuleiste oben.

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Zielgruppen:

a) Auszubildende im Zoofachhandel

Seit der geänderten Verordnung über die Berufsausbildung
vom 16.07.2004 für die Ausbildungsberufe "Kaufmann / Kauffrau
im Einzelhandel" und "Verkäufer/in im Einzelhandel" muss
ein/e Auszubildende/r für jeden Tierbereich einen separaten
Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG vorlegen, um z.B. als
verantwortliche Person in einem Betrieb oder zoologischen Unternehmen
tätig zu sein. Diese Genehmigungen sind immer personenbezogen.

b) Selbständige im Tierhandel

Der Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG ist für jeden gehandelten
Tierbereich vorzuweisen. Wer Wildfänge handelt/anbietet benötigt
den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG. Wird ein/e Hobbyzüchter/in
von ihrer Finanzbehörde als gewerblich einstuft, muss diese/r einen Antrag
auf Handel und Zucht gemäß §11 TierSchG zu den betreffenden Tierarten
beim Veterinäramt stellen.

c) Freiwillige Zertifizierung

Selbstverständlich kann jede/r Interessierte freiwillig oder im Vorfeld
einer angestrebten Professionalisierung
den Sachkundenachweis gem. §11 TierSchG für sich erlangen.




GEFAHRTIER-Sachkunde

Der Gefahrtier-Sachkundenachweis kann separat für verschiedene Bereiche
der Terraristik abgenommen werden. Voraussetzung für die Zulassung
zur Gefahrtierschulung ist die zertifizierte Sachkunde nach §2 (Privathalter) oder §11!


Weitere Info's dazu findet ihr direkt auf der Seite der "DGHT" !!!

 

 

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